The latest insanity 





Fazit:
es gibt keine "soziale Verpflichtung" von TK-Unternehmen zur Herausgabe von verschlรผsselten Daten der Nutzer an die Ermittlungsbehรถrden.
Frau de Bolle mรถge die Rechtslage in den Mitgliedslรคndern zur Kenntnis nehmen; auch der in Deutschland.