4. Berichtspflichten an das EU-Zentrums schaffen Anreize für Diensteanbieter, CSAM-Scanning als faktisch verpflichtend durchzuführen und Technologien zu verwenden, die die Vertraulichkeit der Kommunikation verletzen. Und es besteht das Risiko von doppelten Meldestrukturen, die eine effektive Strafverfolgung behindern.
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