Bei der heutigen Rundfunkratssitzung des HR ging es um eine Programmbeschwerde: Thema war klimaschädliche Werbung. Konkret: Der Spot »Visit Qatar« in der ARD-Sendestrecke »vor acht«. Trotz klarer Regel in §8 Abs. 1 Nr. 4 Medienstaatsvertrag wurde die Beschwerde abgewiesen: »Werbung darf nicht Verhaltensweisen fördern, die […] den Schutz der Umwelt gefährden.« 🧵1/3 image
🗣️ „Kritische & sichtbare Berichterstattung über den Klimarechtsbruch ist entscheidend!“ – Jürgen Resch, DUH. Die DUH klagt für Klimagerechtigkeit – & unterstützt #wirfuerKv8: Klima gehört in die Hauptnachrichten! #PrimetimefuersKlima #MedienKlimaKrise image