Bei der heutigen Rundfunkratssitzung des HR ging es um eine Programmbeschwerde: Thema war klimaschädliche Werbung. Konkret: Der Spot »Visit Qatar« in der ARD-Sendestrecke »vor acht«.
Trotz klarer Regel in §8 Abs. 1 Nr. 4 Medienstaatsvertrag wurde die Beschwerde abgewiesen:
»Werbung darf nicht Verhaltensweisen fördern, die […] den Schutz der Umwelt gefährden.«
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