Im @npub1tz5e...u727 MiMa lief heute ein Bericht zu 2024 im #Straßenverkehr getöteten #Radfahrenden, mit Schaltung nach #Hamburg zum Thema #Gefahr durch #Dooring und #sichereRadwege mit Kaija vom [@ADFC_Hamburg](
).
Die #PolizeiHamburg hat heute in einer Pressemeldung bekannt gegeben, dass der vor 3 Tagen lebensgefährlich verletzte #Radfahrer gestern seinen Verletzungen erlegen ist. 🖤🚴♂️
Es wird in Kürze also eine weitere #Mahnwache in der #LangenhornerChaussee geben. 🕯️
Pünktlich zur #CriticalMass am Freitag weißt die #Polizei #Hamburg in einer Pressemeldung noch einmal auf die rechtliche Lage bei Fahrzeugkolonnen hin.
> Fahrzeugkolonnen gelten rechtlich als ein Fahrzeug. Lichtzeichenanlagen und sonstige Verkehrszeichen gelten nur für das erste Fahrzeug, die weiteren Fahrzeuge eines geschlossenen Verbands dürfen dem ersten Fahrzeug stets folgen. Das Unterbrechen, Durchfahren oder Queren einer Fahrzeugkolonne ist nicht gestattet.