💡 Bei Ein- & Wiedereinreise ist es erlaubt, eine Menge an Arzneimitteln im Gepäck zu haben, die dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entspricht
Der übliche persönliche Bedarf ist ein Bedarf für max. 3 Monate je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung
Ob die Arzneimittel aus Deutschland mitgenommen o. im Ausland gekauft wurden ist unerheblich, ebenso ob sie in Deutschland zugelassen bzw. registriert sind
🚫 Verboten sind z.B. gefälschte Arzneimittel
#Zollreise
