Staatliche Verfassungsverstöße «in bislang nicht gekanntem Ausmaß»
Es gibt zwei «Verfassungsschutzberichte» in Deutschland, kürzlich aktualisiert: ein staatlicher und ein am Grundgesetz orientierter. Der erste ist mehr dem Schutz des Staates und der Regierenden verpflichtet. Der zweite nimmt das Grundgesetz beim Wort und prüft, wie es um die Grundrechte steht.
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