Auf eine Anfrage von Erik Marquardt bestätigt die EU-Kommission:
Die immer wieder bemühte "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung" (Artikel 72 AEUV) ist keine Ermächtigung für #Zurückweisungen von Schutzsuchenden an #Binnengrenzen!
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-10-2024-001658_DE.html





