Wer seit dem 18.11.2024 weiterhin
nutzen will, muss der digitalen Bekanntgabe von Verwaltungsakten zustimmen (Bescheide) und bekommt diese nicht mehr mit der Post.
Man kann auch nicht einwilligen, oder nachträglich die Zustimmung widerrufen, aber kann dann das digitale Portal des JC nicht mehr nutzen.
Welche Konsequenzen und Probleme sich aus der Zustimmung ergeben, kann man im neuen Sozialrecht-Justament nachlesen, u.a. in einem Erfahrungsbericht aus der Beratungspraxis ab Seite 12.:
pdf: .pdf
Schade, dass die #Jobcenter so verhindern, dass man wie bisher Akten digital einreichen kann und den Bescheid aber in auf Papier erhält. So werden wieder Menschen ausgeschlossen & auch wenn es noch nicht Pflicht ist, ist es ein weiterer Schritt Richtung #Zwangsdigitalisierung

Jobcenter.digital – Unterstützung durch Bürgergeld | Bundesagentur für Arbeit
Informieren Sie sich über Bürgergeld, wenn Sie schon länger arbeitslos sind, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder Ihr Einkommen nicht...





