VG Dresden: "Der Kläger hat die Entscheidung, Kinder von Polizisten nicht in den Kindergarten aufnehmen zu wollen, (...) tragfähig damit begründen können, dass die grundsätzliche Abwesenheit von Polizisten eine Gelingensbedingung für seine Jugendarbeit auf dem Gelände sei." @Thomas hat für RDL mit Ines und Martin vom Kinderladen im AZ Conni, dem vor 2 Jahren die Betriebserlaubnis entzogen worden war, weil ein Polizist sein Kind in eine andere #Kita bringen sollte. Nun gab das Verwaltungsgericht Dresden dem Kinderladen recht. Er darf weiter betrieben werden. #Polizei 
Radio Dreyeckland
Verwaltungsgericht Dresden kippt Schließungsanordnung
2023, es war kurz vor Weihnachten, gab es große Aufregung in einem linken Dresdner Kinderladen: das Landesjugendamt hatte mit sofortiger Wirkung d...








