Nius: Corona-Zeit: Verfassungsgericht erklärt Versammlungsverbote für rechtswidrig
'Die Wunden, die die Corona-Politik geschlagen hat, sind längst nicht verheilt. Deutschland sei gut durch die Pandemie gekommen – das sagen alle beteiligten Politiker bis heute. Doch das ist bestenfalls die halbe und also gar keine Wahrheit. (...)
Das brandenburgische Verfassungsgericht erklärte zwar einen Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion gegen verschiedene Corona-Verordnungen des Jahres 2020 für „überwiegend erfolglos“. In einem entscheidenden Punkt aber siegten die Parlamentarier.
Die „Regelungen zur Einschränkung von Versammlungen“ wurden für nichtig erklärt. Der Verordnungsgeber – also das Land Brandenburg – habe mit seinen „Verboten und weitgehenden Einschränkungen die in Artikel 23 der Landesverfassung gewährleistete Versammlungsfreiheit verletzt.“
Das aber heißt: Der Staat hätte während der Pandemie das Demonstrations- und Versammlungsrecht nicht derart drakonisch einschränken dürfen. Der Staat hat seine Kompetenzen überdehnt, der Staat war kein überzeugender Hüter der Grundrechte.'


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