„Eine weitere große Gruppe unter den Minijobbern bilden Arbeitslosengeld II-Empfänger. Von den 1,01 Millionen erwerbstätigen Empfängern von Arbeitslosengeld II arbeiteten im Jahr 2019 rund 323.000 ausschließlich in einer geringfügigen Beschäftigung. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten im SGB II erlauben ein anrechnungsfreies Einkommen von bis zu 100 Euro. Bis zu einer Höhe von bis zu 1.000 Euro bleiben zusätzlich 20 Prozent anrechnungsfrei.
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