Ob eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern „das absolut Notwendige“ ist, bezweifelt @Erik Tuchtfeld (...). Es sei „mehr als fragwürdig“, dass die Bundesregierung diese lange Frist als absolut notwendig ansehe. (...) Eine Speicherung der IP-Adressen von drei Monaten würde den Grundrechtseingriff deutlich intensivieren, so Tuchtfeld. Der Mehrwert sei verglichen mit einer Speicherung von beispielsweise wenigen Wochen „aber marginal“. [@netzpolitik_feed]( )