Ach, das bisschen Kinderarbeit…
… denkt sich wohl das Wirtschaftsministerium und schreibt der zuständigen Behörde vor, das deutsche Lieferkettengesetz möglichst lasch anzuwenden. Ein Gesetz, das verhindern soll, dass Unternehmen von Ausbeutung profitieren. Weil die Weisung gegen zwei fundamentale Prinzipien im Grundgesetz verstößt, kommt Rechtsanwalt Robert Grabosch zum Schluss: „Das Bundesministerium handelt hier verfassungswidrig“.
Zur Weisung und unserer Recherche: 
FragDenStaat
Lieferkettengesetz: Ein bisschen Kinderarbeit ist okay
Das Wirtschaftsministerium hat der zuständigen Behörde vorgeschrieben, das deutsche Lieferkettengesetz möglichst lasch anzuwenden. Das ist laut ...

