„Bemerkenswert war diese Klage in mehrfacher Hinsicht: Erstens ging es den Klägern nicht um das, was sie und Sellner beim Potsdam-Treffen sagten – sondern um die journalistische Einordnung im CORRECTIV-Text.
Zweitens wurden beide Klagen erst ein Jahr nach Veröffentlichung des Textes erhoben.“
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Rechtsanwälte und Rechtsextreme: CORRECTIV siegt vor Gericht
Das Landgericht Hamburg hat zwei Klagen wegen der CORRECTIV-Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ abgeschmettert. Einer der Kläger versucht...






