"Menschen mit psychsichen Erkrankungen sollen künftig persönlich beim Jobcenter vorsprechen. So soll geprüft werden, ob die Betroffenen wirklich krank sind." Wer solche Regelungen schreibt, der ist offensichtlich in der privilegierten Position nicht zu wissen, was psychsiche Krankheiten bedeuten. Psychsich Kranke noch mehr diesem System auszuliefern, was häufig ihre Erkrankungen ohnehin noch verschlimmert, ist absolut verantwortungslos. Nicht zu schweigen davon, dass das Jobcenter-Personal für solcherlei Vorsprechen kaum geschult sein dürfte. Der Gesetzentwurf für die Grundsicherung aus dem Arbeitsministerium hat bereits die Zustimmung aus dem Kanzleramt. Am 10.12. soll das Gesetz durchs Kabinett gejagt werden. image
F. hat Arthrose und seit dem Tod ihres Sohnes Depressionen. Ihre Wohnung ist „nicht angemessen”. Der ärztliche Dienst hat trotz allem attestiert, dass F. umziehen könne. Aber F. kann nichts günstigeres finden, sodass sie mittlerweile 340€ von ihrem Bürgergeld zur Miete zutun muss. Sanktionsfrei hat die letzten 6 Monate diese 340€ Differenz gezahlt, jetzt hatte unsere Anwältin einen Erfolg: Das Jobcenter muss diese 6 Monate rückwirkend zahlen! Jetzt ist der Fall im Hauptsacheverfahren, es kann also Jahre dauern bis fest steht, ob das Jobcenter dauerhaft zahlen muss. So lange zahlen wir weiter 340€ mtl. damit F. nicht obdachlos wird. Wer dabei unterstützen kann: