Weil per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ihrer ver­stor­be­nen Frau an ihren On­ko­lo­gen ge­schickt wor­den waren, be­schwer­te sich eine Witwe bei der Da­ten­schutz­be­hör­de. Kla­gen durf­te sie aber nicht. Das OVG Ko­blenz stell­te klar: Das DSGVO-Be­schwer­de­recht ist nicht ver­erb­bar. #DGVO #Beschwerderecht #Datenschutz