Ein heute im Bundestag verabschiedetes Gesetz sieht vor, dass sogenannte "sichere Herkunftsstaaten" künftig per Rechtsverordnung festgelegt werden können. Außerdem wurde der Pflichtanwalt bei Abschiebungshaft wieder abgeschafft. Wir beleuchten, warum es nicht noch mehr "sichere Herkunftsstaaten" braucht und was der erneute Rechtsschutzabbau für Asylsuchende bedeutet.