Der Geheimdienst kann mit der Funk- und #Kabelaufklärung alle Menschen in der Schweiz ohne Anlass und Verdacht überwachen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in einem wegweisenden #Urteil festgehalten, dass das Regime der Kabelaufklärung nicht konform mit der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention ist. Dies ist ein wichtiger #Erfolg für Freiheit und Privatsphäre im Netz.


Digitale Gesellschaft
Funk- und Kabelaufklärung verletzt Bundesverfassung und Europäische Menschenrechtskonvention - Digitale Gesellschaft